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Neuregelungen für GbRs mit eigenem Gesellschaftsvermögen: Das sollten Sie beachten
Neuregelungen für GbRs: Das sollten Sie beachten

12.06.2024

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die insbesondere Gesellschaften mit eigenem Gesellschaftsvermögen betreffen. Dazu gehören vor allem vermögensverwaltende Gesellschaften, wie beispielsweise Immobiliengesellschaften. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vorstellen und aufzeigen, welche Auswirkungen diese auf Ihre GbR haben können.

 

Eigenes Gesellschaftsvermögen und Rechtsfähigkeit

Eine bedeutende Neuerung ist die Unterscheidung zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen GbRs. Während nicht rechtsfähige GbRs lediglich die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander regeln, können rechtsfähige GbRs selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Ob eine GbR rechtsfähig ist oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, ob sie eigenes Gesellschaftsvermögen besitzt. Vermögensverwaltende Gesellschaften, die Immobilien oder andere Vermögenswerte halten, sind somit in der Regel rechtsfähig.

 

Todesfall eines Gesellschafters und steuerliche Folgen

Eine wichtige Änderung betrifft den Todesfall eines Gesellschafters. Früher löste sich die GbR bei Tod eines Gesellschafters auf, und die Erben traten an seine Stelle. Jetzt bleibt die GbR bestehen, und die Erben erhalten eine Abfindung. Diese neue Regelung kann jedoch steuerliche Folgen haben, insbesondere für GbRs, die Immobilien besitzen. Im schlimmsten Fall müssen die stillen Reserven, also die Wertsteigerungen der Immobilie, versteuert werden.

 

Handlungsempfehlung: Schriftlicher GbR-Vertrag und Nachfolgeregelungen

Um diese steuerlichen Risiken zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, einen schriftlichen GbR-Vertrag mit Nachfolgeregelungen abzuschließen. In diesem Vertrag sollten Sie festlegen, was im Todesfall eines Gesellschafters mit dessen Anteil geschehen soll. So können Sie sicherstellen, dass Ihre GbR auch im Todesfall eines Gesellschafters nicht unerwartete Steuerlasten auslöst.

Außerdem ist es ratsam, den GbR-Vertrag regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den aktuellen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Unser Beratungsteam der Planaris unterstützt Sie gerne bei der Erstellung oder Anpassung Ihres GbR-Vertrags. Wir beraten Sie umfassend zu den neuen Regelungen und helfen Ihnen, die richtigen Maßnahmen für Ihre Gesellschaft zu ergreifen. Sprechen Sie uns einfach an!

 

Zusammenfassung

Die Neuregelungen für GbRs betreffen insbesondere Gesellschaften mit eigenem Gesellschaftsvermögen, wie vermögensverwaltende Gesellschaften. Eine wichtige Änderung ist die Beständigkeit der GbR im Todesfall eines Gesellschafters, die jedoch steuerliche Folgen haben kann. Um diese Risiken zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, einen schriftlichen GbR-Vertrag mit Nachfolgeregelungen abzuschließen. Unser Beratungsteam der Planaris steht Ihnen gerne zur Seite und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die neuen Regelungen für GbRs.

Transmortale Vollmacht bei Ein-Personen-GmbH
Wichtige Vorsorge bei Ein-Personen-GmbH

30.10.2023

Sie sind Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH? Mit einer transmortalen Vollmacht bleibt Ihr Unternehmen handlungsfähig. Was dies bedeutet, haben wir Ihnen in unserem kostenfreien PDF Infodokument aufgeführt.

Sorgen Sie vor, wir beraten Sie gerne.
Beratungstermin vereinbaren

Zum kostenfreien Infodokument:

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Ausbildung Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Wir bilden aus!

05.10.2023

Die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten m/w/d ist vielfältig und spannend. Zusammen mit dem Anwaltsverein Fulda entstand ein informativer Film zu diesem abwechslungsreichen Beruf. Wer sich dafür interessiert, eine solche Ausbildung 2024 zu starten, bekommt hier einen ersten Einblick in den Arbeitsalltag.

Selbstverständlich geben wir auch direkt Auskunft bei Fragen zu dieser Ausbildung. Per E-Mail info@planaris-legal.de oder telefonisch 0661/928819160.

Zur Webseite und Film:

Informationsreihe MoPeG | Teil 1
Informationsreihe MoPeG TEIL 1

07.09.2023

In unserer neuen Informationsreihe geben wir Ihnen eine Übersicht über die Auswirkungen des neuen Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auf die Nachfolgeplanung. Ab dem 01. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung und reformiert die gesetzlichen Regelungen der Gesellschaftsformen GbR, OHG und KG.

 

Weitere Teile unserer Informationsreihe befassen sich mit den gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Tod eines Gesellschafters sowie den Auswirkungen des MoPeG auf das Umwandlungsrecht.

 

Den ersten Teil unserer Informationsreihe finden Sie hier:

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Information zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz
Information zum Hinweisgeberschutzgesetz

26.06.2023

Wir möchten Ihnen Informationen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung stellen, welches am 02. Juli 2023 in Kraft treten wird. Insbesondere Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden sollten jetzt handeln. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen in einem PDF Dokument zusammengefasst:

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Das Erben von Immobilien wird (wohl) drastisch teurer
Das Erben von Immobilien wird (wohl) drastisch teurer

18.11.2022

In nicht wenigen Familien ist eine Immobilienüberschreibung an die Kinder ein im Raum stehendes Thema. Eine vorzeitige Schenkung spart später Erbschaftsteuer – so die allgemeine Annahme. Was viele nicht wissen, ist eine steuerlich viel höhere Bewertung von Immobilien ab dem 01.01.2023, sofern das Jahressteuergesetz 2022 letztlich in der geplanten Fassung verabschiedet wird. Damit wird es künftig deutlich teurer, eine Immobilie zu verschenken oder zu vererben. Das von der Öffentlichkeit fast unbeachtete neues Gesetz, das Jahressteuergesetz 2022, welches erst im September 2022 auf den Weg gebracht wurde, enthält u.a. die „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung“. Erste Fälle, die dahingehend durchgerechnet wurden, ergaben Steigerungen der Immobilienwerte bis zu 50%. Für Erben und Beschenkte kann dies einen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag als Erbschafts- oder Schenkungsteuer ausmachen.

Wer eine Immobilienüberschreibung ohnehin ernstlich in Erwägung zieht, sollte dies vor diesem Hintergrund möglicherweise noch vor dem 31.12.2022 umsetzen. Genau hier entstehen neue Problematiken, denn Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte sind aktuell stark überlastet und können ein solches Vorhaben im vorgegebenen Zeitraum kaum noch bewältigen. Zudem muss das Haus vorab bewertet werden, um zu prüfen, ob die Gesetzesänderung im konkreten Fall wirklich zu einem Überschreiten der Freibeträge und zu einer höheren Schenkungssteuerbelastung führt.

Die Berater der PLANARIS Unternehmensgruppe sind Spezialisten im Erb- und Steuerrecht und können Ihnen bei einer geplanten Immobilienüberschreibung beratend zur Seite stehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir angesichts der schnellen Gesetzesanpassung nicht garantieren können, Ihre geplante Immobilienüberschreibung noch bis zum 31.12.2022 begleiten und umsetzen zu können – wir geben unser Bestes.