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Transmortale Vollmacht bei Ein-Personen-GmbH
Wichtige Vorsorge bei Ein-Personen-GmbH

30.10.2023

Sie sind Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH? Mit einer transmortalen Vollmacht bleibt Ihr Unternehmen handlungsfähig. Was dies bedeutet, haben wir Ihnen in unserem kostenfreien PDF Infodokument aufgeführt.

Sorgen Sie vor, wir beraten Sie gerne.
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Zum kostenfreien Infodokument:

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Ausbildung Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Wir bilden aus!

05.10.2023

Die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten m/w/d ist vielfältig und spannend. Zusammen mit dem Anwaltsverein Fulda entstand ein informativer Film zu diesem abwechslungsreichen Beruf. Wer sich dafür interessiert, eine solche Ausbildung 2024 zu starten, bekommt hier einen ersten Einblick in den Arbeitsalltag.

Selbstverständlich geben wir auch direkt Auskunft bei Fragen zu dieser Ausbildung. Per E-Mail info@planaris-legal.de oder telefonisch 0661/928819160.

Zur Webseite und Film:

Informationsreihe MoPeG | Teil 1
Informationsreihe MoPeG TEIL 1

07.09.2023

In unserer neuen Informationsreihe geben wir Ihnen eine Übersicht über die Auswirkungen des neuen Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auf die Nachfolgeplanung. Ab dem 01. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung und reformiert die gesetzlichen Regelungen der Gesellschaftsformen GbR, OHG und KG.

 

Weitere Teile unserer Informationsreihe befassen sich mit den gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Tod eines Gesellschafters sowie den Auswirkungen des MoPeG auf das Umwandlungsrecht.

 

Den ersten Teil unserer Informationsreihe finden Sie hier:

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Information zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz
Information zum Hinweisgeberschutzgesetz

26.06.2023

Wir möchten Ihnen Informationen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung stellen, welches am 02. Juli 2023 in Kraft treten wird. Insbesondere Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden sollten jetzt handeln. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen in einem PDF Dokument zusammengefasst:

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Das Erben von Immobilien wird (wohl) drastisch teurer
Das Erben von Immobilien wird (wohl) drastisch teurer

18.11.2022

In nicht wenigen Familien ist eine Immobilienüberschreibung an die Kinder ein im Raum stehendes Thema. Eine vorzeitige Schenkung spart später Erbschaftsteuer – so die allgemeine Annahme. Was viele nicht wissen, ist eine steuerlich viel höhere Bewertung von Immobilien ab dem 01.01.2023, sofern das Jahressteuergesetz 2022 letztlich in der geplanten Fassung verabschiedet wird. Damit wird es künftig deutlich teurer, eine Immobilie zu verschenken oder zu vererben. Das von der Öffentlichkeit fast unbeachtete neues Gesetz, das Jahressteuergesetz 2022, welches erst im September 2022 auf den Weg gebracht wurde, enthält u.a. die „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung“. Erste Fälle, die dahingehend durchgerechnet wurden, ergaben Steigerungen der Immobilienwerte bis zu 50%. Für Erben und Beschenkte kann dies einen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag als Erbschafts- oder Schenkungsteuer ausmachen.

Wer eine Immobilienüberschreibung ohnehin ernstlich in Erwägung zieht, sollte dies vor diesem Hintergrund möglicherweise noch vor dem 31.12.2022 umsetzen. Genau hier entstehen neue Problematiken, denn Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte sind aktuell stark überlastet und können ein solches Vorhaben im vorgegebenen Zeitraum kaum noch bewältigen. Zudem muss das Haus vorab bewertet werden, um zu prüfen, ob die Gesetzesänderung im konkreten Fall wirklich zu einem Überschreiten der Freibeträge und zu einer höheren Schenkungssteuerbelastung führt.

Die Berater der PLANARIS Unternehmensgruppe sind Spezialisten im Erb- und Steuerrecht und können Ihnen bei einer geplanten Immobilienüberschreibung beratend zur Seite stehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir angesichts der schnellen Gesetzesanpassung nicht garantieren können, Ihre geplante Immobilienüberschreibung noch bis zum 31.12.2022 begleiten und umsetzen zu können – wir geben unser Bestes.